NG Logo Elektronischer Vertrag über das NG-Testkapital

Testkapitalvertrag für Nutzer von NG (Noah Gathering)

Partei A: NG (Noah Gathering)

Partei B: Testkapitalnutzer (im Folgenden „Nutzer“ genannt)


§ 1 Zweck und Hintergrund

Partei A verfügt über ein selbst entwickeltes KI-Datenmodell und benötigt durch die Teilnahme der Nutzer umfangreiche Daten, um die Leistungsfähigkeit der KI-Analyse kontinuierlich zu verbessern. Partei B beantragt die Nutzung des von Partei A bereitgestellten Startkapitals für den Handel, um gemeinsam die Optimierung und Anwendung des KI-Modells zu fördern und die Genauigkeit der Datenanalyse zu erhöhen.

§ 2 Testkapital

  1. Partei A stellt Partei B ein Startkapital in Höhe von 300 US-Dollar (im Folgenden „Startkapital“ genannt) zur Verfügung.
  2. Das Startkapital ist nicht auszahlbar und darf ausschließlich unter Anleitung der von Partei A benannten Analysten für den Handel verwendet werden.
  3. Partei B führt täglich gemäß den Signalen der Analysten von Partei A zwei Trades durch, jeweils um 15:30 Uhr und 19:30 Uhr. Die Dauer jedes Trades beträgt 5 Minuten.
  4. Bei Versäumnis der Handelszeiten darf Partei B am jeweiligen Tag keine weiteren Handelsaktivitäten durchführen und keine eigenmächtigen Handlungen vornehmen.
  5. Bei jedem Trade darf nur 1 % des Kontostands verwendet werden. Die Handelssignale der Analysten müssen strikt befolgt werden.

§ 3 Auszahlungsregelungen

  1. Das Startkapital darf nicht für private Finanzierungen verwendet werden. Während der Testphase ist es untersagt, ohne Erlaubnis Einzahlungen zu tätigen oder Gewinne durch Befolgung von Signalen zu erzielen.
  2. Sobald ein Gewinn von 35 US-Dollar oder mehr erzielt wurde, kann Partei B eine Auszahlung des gesamten Gewinns beantragen. Die Auszahlungsgebühr beträgt 10 % des Auszahlungsbetrags. (ca. 7 Tage)
  3. Jeder Nutzer darf das Startkapital nur einmal beantragen. Nach Ablauf der Testphase kann der Nutzer selbst entscheiden, ob er weiterhin den Signalen folgt, um Gewinne zu erzielen.
  4. Doppelte Anträge von derselben IP-Adresse, demselben Gerät oder Benutzer sind untersagt.
  5. Bei Feststellung privater Finanzierungen, Regelverstößen oder mehrfacher Anträge ist Partei A berechtigt, das Startkapital zurückzufordern und die Zusammenarbeit zu beenden.

§ 4 Rechte und Pflichten

  1. Partei B muss die Handelszeiten und Anweisungen der Analysten strikt einhalten und darf keine eigenmächtigen Handlungen vornehmen.
  2. Partei A ist verantwortlich für die Bereitstellung von Handelssignalen und Datenanalyseunterstützung.
  3. Partei A übernimmt keine Haftung für Verluste, die Partei B beim Handel erleidet.
  4. Partei B verpflichtet sich zu ehrlicher Teilnahme und darf keine Form von Betrug oder Regelverstoß begehen.

§ 5 Vertragsbeendigung

  1. Bei Verstoß von Partei B gegen Vertragsbedingungen ist Partei A berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen und das Startkapital zurückzufordern.
  2. Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der Vertragsdauer oder nach Abschluss der Anfangsaufgaben durch Partei B.

§ 6 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag tritt mit der elektronischen Unterzeichnung in Kraft.
  2. Beide Vertragsparteien haben den Vertragsinhalt vollständig verstanden und stimmen dessen Einhaltung zu.
  3. Offene Punkte in diesem Vertrag können von beiden Parteien gesondert vereinbart und ergänzt werden.
  4. Nach der Testphase entscheiden beide Parteien gemeinsam über eine Fortsetzung der Zusammenarbeit und den Abschluss eines langfristigen offiziellen Vertrags.

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Unterschriftszeit: -